Allgemeine Information

Die Vorbereitunglehrgänge dauern so lange wie es zum Bestehen der Prüfung notwendig ist, jedoch nicht länger als 11 Monate. Unser Unterricht findet in kleinen Gruppen, mit bis zu 10 Teilnehmern in Entspannter Atmosphäre statt.

Sie interessieren sich für einen unserer Lehrgänge, möchten uns aber erst kennen lernen und haben noch eine Menge Fragen? Dann besuchen Sie uns doch bei einem unserer kostenlosen Info-Abende. Hier erhalten Sie unsere Kurstermine, Inhalte und Ablauf der Lehrgänge. Außerdem lernen Sie bei dieser Gelegenheit unsere Ausbilder persönlich kennen.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und sichern Ihnen eine umfassende, über das reine Prüfungswissen hinausgehende Ausbildung zu. Voraussetzung für einen erfolgreichen Prüfungsabschluss ist in erheblichem Maße Ihre Mitarbeit und eine regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten. Insbesondere die Aufarbeitung der behandelten Themenabschnitte im Heimstudium, sowie das eigenständige erarbeiten der Prüfungsfragen ist maßgeblich für den Prüfungserfolg.

  • Auf unsern Schulungsfahrzeugen ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht.
  • Alkohol und/oder Rauschmittel sind strengstens untersagt.
  • Den Anordnungen des Ausbildungspersonals ist folge zu leisten Zuwiderhandlungen können einen Ausschluss bewirken.
  • Eine Haftung für Personen- und Sachschäden, einschließlich Regressansprüche und Vermögensschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Die im Unterricht verwendeten Arbeitsblätter, Vorlagen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
  • Höhere Gewalt entbindet beide Parteien aus der Erfüllung des Vertrages.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Papenburg
  • Bei einem Lehrgangsabbruch durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Etwaige bis dahin entrichtete Prüfungsgebühren werden zu 50 % erstattet.
  • Die Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgen durch die Sportbootschule-Emsland geschlossen für die jeweilige Kursgruppe. Die Zulassung zur Prüfung kann nur erfolgen, wenn die geforderten Unterlagen (Kopie Ausweis, Autoführerschein, Lichtbilder etc.) spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden. Die Schule wiederum hat, sofern vom Teilnehmer fristgemäß erhalten, rechtzeitig vor der Prüfung alle Unterlagen gesammelt an die jeweilige Prüfungskommission einzureichen.
  • Die Lehrgangsgebühren sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, spätestens am zweiten Unterricht in bar zu entrichten. Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
  • Die genannten Prüfungsgebühren verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die prüfende Behörde bzw. durch den prüfenden Verband.
  • Wird ein Lehrgang durch die Schule abgebrochen, werden die anteiligen Gebühren selbstverständlich zurückerstattet. Bei kompletter Absage eines Lehrgangs durch die Schule, werden die entrichteten Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers oder Dritter sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Unterrichtstermine:

Montags
19 bis 21 Uhr "SEE"

Mittwochs
19 bis 21 Uhr "Binnen"

Samstags
findet der Praktische Teil
des Unterrichts statt.

Andere Kurse und Terminwünsche
nach Vereinbarung