Sachkundenachweis Seenotsignalmittel

Durch Änderungen im Waffenrecht wurde eine Überarbeitung der Seenotsignalmittelprüfung notwendig, Dabei hat sich seit 01.08.2005 die Anzahl der Prüfungsfragen von 48 auf nun 120 erhöht. In der Prüfung werden dann 30 Fragen gestellt, die in 60 Minuten zu beantworten sind. Hinzu kommt die praktische Prüfung.

Es wird jetzt auch ein eigener Schein ausgestellt - der bisherige Zusatzstempel im Sportbootführerschein See entfällt. Die Prüfungskosten sind ebenfalls neu geregelt. Vor dem 01.08. 2005 erworbene Pyronachweise behalten die Gültigkeit.

Für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer Sach- und Fachkunde. Und als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein.
Während z.B. Handfackeln ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, muss für den Erwerb und den Transport von pyrotechnischer Seenotsignalen oder einer Seenotsignalpistole (samt der dazugehörigen Munition) einen umfassenden Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes abgelegt werden.

Dieser Nachweis wird im Yachtsport umgangssprachlich als „Pyroschein” bezeichnet. Als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich dringend, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Seenotsignalpistole vertraut zu sein. Neben Rechtskunde umfasst dieser Kurs auch die praktische Handhabung von Seenotsignalpistolen, Patronen, Handfackeln, Rauchsignalen und Signalraketen mittels Dummies. Es gibt dabei einen einfachen Sach- und Fachkundenachweis für die Seenotsignale der Unterklasse T 2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignal, Handfackel) sowie einen erweiterten Nachweis, der zusätzlich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole berechtigt.

Kursinhalt:

Seenotfälle, Notsignale, Pyrotechnische Notsignale Waffen- und Sprengstoffgesetz, Waffenbesitzkarte und Munitionserwebberechtigung, waffenrechtliche Aspekte, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, Notwehr und Notstand, Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, Ballistik und die Handhabung der Seenotsignalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln.